– Sozialpädagogische Familienhilfe:
- Beratung und Betreuung von Familien auf der Grundlage des § 31 des SGB VIII,
- intensive, aufsuchende Arbeit im häuslichen Umfeld,
- Beratung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen,
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- Begleitung in Krisen und Konfliktsituationen,
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit,
- Gestaltung des Prozesses der Hilfeplanung und Hilfeplanfortschreibung.
– Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer:
- Begleitung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen auf der Grundlage des § 30 SGB VIII,
- Förderung von Verselbständigung,
- Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes,
- Alltagsbewältigung im Spannungsfeld Familie.